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Nicht zuletzt durch die miserable Planung und Durchführung zum Bau des Flughafen Berlin-Brandenburg ist der Begriff „Organisationsversagen“ in aller Munde (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-87561965.html).

Organisationsversagen wird in der Regel mit dem Begriff Organisationsverschulden gleichgesetzt. Darunter zu verstehen ist die Haftung der Unternehmensleitung für eine „Verletzung von Organisationspflichten oder wegen Nichterfüllung rechtlicher Anforderungen an betriebliche organisatorische Maßnahmen“ (Wikipedia). Solche Fehlleistungen im Management gab es seit Unternehmen geführt werden. Jedoch „früher waren diese Fehlleistungen entweder noch nicht justiziabel oder man hat sie schlicht und einfach nicht verfolgt“ (s. WiWo http://blog.wiwo.de/management/2016/03/09/compliance-experte-peter-fissenwert-die-schonzeit-fuer-manager-ist-zu-ende-gastbeitrag/). Dies hat sich gewandelt. Für das Multiprojektmanagement kommt im Besonderen das betriebliche Organisationsversagen ins Spiel durch die Delegation von ungeeigneten Mitarbeitern bzw. fehlende oder lückenhafte Anweisungen zur Projektarbeit. Positiv formuliert: ein effektives Multiprojektmanagement mit Betrachtung der drei Säulen Management/Organisation, qualifizierte Mitarbeiter und Prozesse/Methoden/Tools beinhaltet als Nebeneffekt die Prävention vor rechtlichen Schritten bei Organisationsversagen. Denn es ist keine Übertreibung, wenn heutzutage vom „Ende der Schonzeit für Manager“ (Quelle: s.o. WiWo) gesprochen wird. Nach einer VOV-Studie berichtet „fast jeder fünfte Geschäftsführer von Ansprüchen gegen sich oder andere Organmitglieder in der Vergangenheit“. (http://www.vovgmbh.de/fileadmin/user_upload/VOVDokumente/Sonstige/VOV_D_O-Studie_Managerhaftung_2014__s_.pdf). Oftmals ist es der noch nicht betroffenen Unternehmensleitung nicht bewusst, dass die Verletzung von Organisationspflichten (auch im Multiprojektmanagement) nicht „nur“ zu schlechten Betriebsergebnissen und im schlimmsten Fall zur Entlassung führt, sondern auch die Leitung bei einem Schadensfall zur Haftung mit ihrem gesamten privaten Vermögen durch ihr eigenes Unternehmen oder durch Dritte herangezogen wird. Ein solches Organisationsversagen betrifft oftmals Summen in Millionenhöhe. Hierbei kann man sich nicht auf eine D&O (Directors-and-Officers) Versicherung – wenn diese überhaupt abgeschlossen wurde – verlassen, da diese oftmals nicht umfassend bei Organisationsversagen greift. Dies wird vermieden u.a. durch eine bewusste Steuerung und Kontrolle der Unternehmensprozesse und der Auswahl und Führung qualifizierter Mitarbeiter im Rahmen eines effektiven Multiprojektmanagements. Hierzu zählt u.a. die Einhaltung der DIN 69901 bzw. ggf. auch DIN 69909.

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